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Was ist die Staatsanwaltschaft?

Die Staatsanwaltschaft ist eine von den Gerichten unabhängige, organisatorisch selbständige, hierarchische Behörde und eigenständiges Organ der Rechtspflege, dem hauptsächlich die Strafverfolgung und Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren obliegt und die durch ihre Vertreter handelt (siehe §§ 141 ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)).
Sie übt keine Rechtsprechungstätigkeit aus, diese ist den Gerichten vorbehalten. Die Staatsanwaltschaften gehören deshalb nicht der Recht sprechenden Gewalt im Sinne des Art. 92 Grundgesetz (GG), sondern der Exekutive an; sind jedoch der dritten Gewalt zugeordnet und damit auch ein Organ der Rechtspflege, das in Bremen der Aufsicht und Weisung der Senatorin für Justiz und Verfassung unterstellt ist (sogenanntes externes Weisungsrecht).

Mit Ausnahme der Bundesbehörde des Generalbundesanwaltes, der das Amt der Staatsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof ausübt, handelt es sich bei den Staatsanwaltschaften um Behörden des jeweiligen Bundeslandes.

Die örtliche Zuständigkeit einer Staatsanwaltschaft entspricht in der Regel derjenigen des Landgerichtsbezirks, in dem sie ihren Sitz hat.