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Wie erstatte ich eine Anzeige?

Ein möglicherweise strafbares Geschehen kann aufgrund dienstlicher Erkenntnisse von Polizei und Staatsanwaltschaft einer Überprüfung unterzogen werden.
Häufig indes werden die Ermittlungsbehörden aufgrund von Strafanzeigen eines Beteiligten eines Geschehens tätig.

Sollten Sie etwas erlebt oder erfahren haben, von dem Sie meinen, dass dieses Geschehen für den oder die Beteiligten strafbar ist, und möchten dieses zur Anzeige bringen, dann können Sie diese Anzeige mündlich, schriftlich oder über eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erstatten.

Für die mündliche Anzeigenerstattung können Sie sich an jede Polizeidienststelle wenden. Dort wird Ihre Anzeige entgegengenommen, in der Regel auch schriftlich protokolliert und das Notwendige veranlasst werden.

Hilfsweise können Sie eine Anzeige auch bei der Rechtsantragstelle der Staatsanwaltschaft erstatten, dies ist allerdings meist aufwändiger und umständlicher, da Ihre Anzeige zur Durchführung der Ermittlungen in einem Ermittlungsverfahren regelmäßig an die Polizei übersandt werden wird.

Eine schriftliche Anzeigenerstattung kann ebenfalls bei jeder Polizeidienststelle oder bei der Staatsanwaltschaft erfolgen.

Sie können sich natürlich auch jederzeit von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt über die Erstattung einer Anzeige beraten lassen. Dies empfiehlt sich insbesondere bei sehr schwierigen Sachverhalten und hat für Sie den Vorteil, dass Rechtsanwälte Ihnen erklären können, ob eine Anzeige überhaupt Aussicht auf Erfolg versprechen kann. Natürlich ist dieser Service wie jede andere Dienstleistung für Sie nicht kostenlos, die Einzelheiten müssen Sie mit Ihrem Anwalt besprechen.

Die Staatsanwaltschaft darf aus rechtlichen Gründen entsprechende Beratungen nicht vornehmen.

Als Faustregel sollte Ihre Anzeige Antworten auf folgende Fragen beinhalten:
Wer? Was? Wann? Wo? Womit? Warum?