Sie sind hier:

Geschäftsentwicklung

Eingänge
Erledigungen
Vollstreckungen

Der Geschäftsbericht 2022 der Staatsanwaltschaft Bremen beruht auf den vom Niedersächsischen Landesamt für Statistik übermittelten Daten.

Eingänge

Der für das Geschäftsjahr 2021 im Vorjahresvergleich registrierte Rückgang neu eingegangener Ermittlungsverfahren gegen ermittelte Tatverdächtige (‚Js-Verfahren’) um 7,6 % auf 62.788 Eingänge hat sich fortgesetzt. Im Geschäftsjahr 2022 ist die Zahl der Neueingänge auf 60.877 Verfahren gesunken. Dies bedeutet einen um 3,0 % gesunkenen Arbeitsanfall. Während bei den Verfahren gegen unbekannte Täter im Vorjahresvergleich eine Zunahme auf 51.230 zu verzeichnen ist (+ 9,3 %), ist die Zahl der Ordnungswidrigkeitsverfahren auf 3.982 gesunken (- 16,6 %).

Erledigungen

Es konnten 2022 insgesamt 58.701 Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden. Gemessen vom Zeitpunkt des Eingangs in der Staatsanwaltschaft bis zur Erledigung durch Staatsanwältinnen / Staatsanwälte und Amtsanwältinnen / Amtsanwälte wurden 60,6 % der Verfahren binnen eines Monats, 14,3 % binnen zwei Monaten, 7,3 % binnen drei Monaten und 9,1 % binnen sechs Monaten abgeschlossen. Die durchschnittliche Dauer aller im Jahr 2022 abgeschlossenen Ermittlungsverfahren betrug 2,3 Monate (Vorjahr: 2,4 Monate).

Die Zahl der Anklagen, die wegen schwerwiegender Straftaten beim Landgericht Bremen zu erheben waren, ist im Vergleich zum Jahr 2021 gestiegen. Zwar sank die Zahl der Anklagen zum Schwurgericht von 23 auf 17, jedoch stieg die Zahl der Anklagen zur Großen Strafkammer von 124 auf 150, während in 18 Verfahren Anklagen zur Jugendkammer (Vorjahr: 19) erhoben wurden.
Es wurden 1.134 (Vorjahr: 1.346) Anklagen beim Jugendgericht und 2.316 (Vorjahr: 2.517) Anklagen beim Amtsgericht erhoben.
Gesunken unter den Anklagen und Anträgen der Staatsanwaltschaft bei den Strafgerichten sind mit 5.278 Fällen (Vorjahr 6.433) die Zahl der Strafbefehlsanträge, die in aller Regel erlassen und akzeptiert werden und eine Hauptverhandlung entbehrlich machen.

nach oben

Vollstreckungen

Gegen insgesamt 10.822 Personen (Vorjahr: 10.223 Personen) wurden von der Staatsanwaltschaft im Geschäftsjahr 2022 Strafvollstreckungsverfahren eingeleitet. Dabei handelte es sich in 161 Fällen (Vorjahr: 130 Fälle) um die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung und in 542 Fällen (Vorjahr: 581 Fälle) um die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe mit Bewährung. Gegenstand der meisten übrigen Verfahren war die Vollstreckung von Geldstrafen.