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Welche Rechte habe ich als Opfer einer Straftat?

Der Verletzte (auch "Geschädigter" oder "Opfer" genannt) ist durch eine Straftat am stärksten betroffen. Aus diesem Grund sind die sogenannten Opferrechte in den letzten Jahren immer weiter gestärkt und ausgebaut worden.
So haben Sie als Geschädigte*r einer Straftat das Recht, sich bei Vernehmungen bei der Polizei oder vor Gericht durch einen anwaltlichen Beistand begleiten zu lassen. In bestimmten Fällen, insbesondere dann, wenn Sie Opfer einer Gewalttat geworden sind, können Sie sich dem Strafverfahren auch als Nebenkläger*innen anschließen. Als solche*r dürfen Sie zum Beispiel über eigene Fragen aktiv Einfluss auf den Prozess nehmen und haben zudem umfassende Informationsrechte.
Sinnvoll ist es in jedem Fall, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Ein Anwalt kann auch prüfen, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld haben und bereits im Strafverfahren einen entsprechenden Antrag stellen (sogenanntes Adhäsionsverfahren). In vielen Fällen, vor allem im Bereich besonders schwerer Straftaten, haben Sie Anspruch auf die Bestellung eines kostenlosen anwaltlichen Beistands oder auf die Gewährung von Prozesskostenhilfe.
Seit 2017 gibt es, insbesondere für Geschädigte von Gewalttaten, zudem die Möglichkeit einer psychosozialen Prozessbegleitung. Diese unterstützt und begleitet Sie während des Strafverfahrens und kann dadurch dabei helfen, die durch das Verfahren entstehenden Belastungen zu verringern. Informationen zur psychosozialen Prozessbegleitung in Bremen finden Sie hier
Weiterhin steht Ihnen in Bremen ein umfangreiches Angebot öffentlicher und privater Hilfseinrichtungen zur Verfügung. Opferschutzorganisationen können Ihnen beratend und unterstützend zur Seite stehen und haben häufig auch einen guten Überblick, welche Anwälte in Ihrer Nähe sich auf die Bereiche Opferschutz und Nebenklage spezialisiert haben.
Die Polizei nennt Ihnen gerne Ansprechpartner und Organisationen vor Ort und vermittelt auf Wunsch gerne auch einen ersten Kontakt.
Bei bestimmten Straftaten kann es hilfreich sein, sich zunächst telefonisch durch spezialisierte Stellen beraten zu lassen, zum Beispiel über die von der Bundesregierung betriebenen mehrsprachigen Hilfetelefone, Gewalt gegen Frauen, und Sexueller Missbrauch.
Weitergehende Informationen zu Ihren Rechten als Verletzter im Strafverfahren, etwa auch zu dem sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich, erhalten Sie über das Opferschutzmerkblatt des Bundesministeriums der Justiz.
Für Verletzte und andere Zeugen, die vor Gericht aussagen müssen, gibt es in Bremen zudem eine bundesweit einzigartige Unterstützungsmöglichkeit:
Das Zeugenbetreuungszimmer des Weißen Ring. Weitere Informationen zu diesem Angebot finden Sie hier
Umfassende Informationen über das Soziale Entschädigungsrecht (früher Opferentschädigungsrecht) finden Sie hier